Gemeinschaftseigentum: Wer zahlt für welche Reparaturen?

In Mehrfamilienhäusern mit mehreren Eigentümern gibt es immer wieder Fragen zur Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Wer trägt die Kosten für Reparaturen, und welche Pflichten haben Eigentümer?

Was zählt zum Gemeinschaftseigentum?

Zum Gemeinschaftseigentum gehören alle Gebäudeteile, die mehreren Eigentümern gemeinsam gehören, darunter:

Dach, Fassade und Außenwände
Treppenhäuser, Flure und Aufzüge
Technische Anlagen wie Heizungen oder Wasserversorgung

Welche Reparaturen zahlt die Eigentümergemeinschaft?

Grundsätzlich ist die Eigentümergemeinschaft für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich. Die Kosten werden über das Hausgeld finanziert, das jeder Eigentümer zahlt.

Was passiert bei Schäden an Sondereigentum?

Innenbereiche einer Wohnung zählen zum Sondereigentum. Schäden an Böden, Fenstern oder sanitären Anlagen müssen vom jeweiligen Eigentümer selbst getragen werden.

Fazit

Klare Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) legen fest, wer für welche Reparaturen aufkommt. Eigentümer sollten sich regelmäßig über Beschlüsse der Eigentümerversammlung informieren, um keine unerwarteten Kosten zu übersehen.

© immonewsfeed

Social Media

Besuchen Sie für aktuelle Nachrichten gerne unsere Social Media-Kanäle:

Kontakt

Rössel-Müller Immobilien e.K.
Hitdorfer Str. 240
51371 Leverkusen

Tel.: 02173-101 48-0
Newsletter

Möchten Sie unseren Newsletter erhalten?
Tragen Sie sich unverbindlich ein:

Gerne für Sie da!

Haben Sie Fragen?
Sprechen Sie uns an!
Tel. 02173-101 48-0

Marktexperten
Immobilien sind unsere Kernkompetenz. Sprechen Sie uns an!
Suchauftrag
Wir unterstützen Sie persönlich und zuverlässig bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie.